a) Erziehungsmaßnahmen in der Jugend- und Sozialarbeit, die der Integration, der Prävention und der Dialogarbeit dienen
b) Bildungsmaßnahmen zur sozialen und kulturellen Integration, Coaching sowie erlebnis- und sportpädagische Integrations- und Präventions-instrumente (z.B. Betrieb einer Beratungsstelle, Durchführung von Informations- und Motivationsveranstaltungen, Medienarbeit).
c) Konzeptionierung und Umsetzung von Sozialprojekten,
d) Durchführung von Workshops und Schulungen für Multiplikatoren
e) Angebot von Fachtagungen und Fortbildung
f) Ausarbeitung von Qualitätsstandards
g) Unterstützung bei der Qualitätssicherung.
2. Die Körperschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.